Allgemeine Geschäftsbedingungen von HSU-Technik
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB», gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen:
HSU-Technik A. Bünter
Inhaber: Andreas Bünter
Kasernenstrasse 68a
9100 Herisau
Schweiz
Telefon: +41 79 311 06 77
E-Mail: info@hsu-technik.ch
UID: CHE-407.621.961
nachfolgend «HSU-Technik», und ihren Kunden.
Die AGB gelten insbesondere für:
- Bestellungen im Onlineshop von HSU-Technik
- Warenlieferungen und Ersatzteilbestellungen
- individuelle Angebote und Offerten
- Reparaturen und Wartungsarbeiten
- Serviceeinsätze vor Ort
- Montagen und Inbetriebnahmen
- Anlagenbau und kundenspezifische Projekte
- Miet-, Vorführ- und Ersatzgeräte, soweit nichts anderes vereinbart wurde
Als «Konsumenten» gelten natürliche Personen, die Waren oder Leistungen für persönliche oder familiäre Zwecke beziehen. Als «Geschäftskunden» gelten Unternehmen, öffentlich-rechtliche Organisationen sowie Personen, welche Waren oder Leistungen für eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit beziehen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn HSU-Technik diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Einkaufs- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung von HSU-Technik nicht Vertragsbestandteil.
Individuelle Vereinbarungen in einer Offerte, Auftragsbestätigung oder einem schriftlichen Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Einbezug der AGB
Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB bilden einen Bestandteil des jeweiligen Vertrags.
Bei Bestellungen im Onlineshop bestätigt der Kunde vor Abschluss der Bestellung, dass er die AGB gelesen und akzeptiert hat. Die AGB können auf der Website eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden.
Bei Bestellungen, Reparaturaufträgen, Serviceeinsätzen oder Projekten ausserhalb des Onlineshops gelten die AGB als akzeptiert, wenn sie dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden und der Kunde die Offerte oder Auftragsbestätigung annimmt.
3. Angebote und Produktinformationen
Produkte, Preise, technische Angaben, Abbildungen und Beschreibungen auf der Website, in Katalogen, Prospekten oder anderen Unterlagen dienen der Information. Sie stellen keine verbindliche Offerte dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
Technische Änderungen, Modelländerungen und geringfügige Abweichungen in Ausführung, Farbe, Ausstattung oder Abmessungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch die vereinbarte Funktion und der übliche Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Massgebend sind die in der individuellen Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Eigenschaften und Leistungen. Angaben des Herstellers bleiben vorbehalten.
Individuelle Offerten sind während der darin genannten Frist gültig. Wird keine Frist genannt, beträgt die Gültigkeit 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
4. Vertragsabschluss im Onlineshop
Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt noch kein rechtlich verbindliches Angebot dar.
Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab.
Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde in der Regel eine automatische Bestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung bestätigt lediglich, dass die Bestellung bei HSU-Technik eingegangen ist. Sie stellt noch keine Annahme der Bestellung dar.
Der Vertrag kommt zustande, sobald HSU-Technik:
- die Bestellung ausdrücklich bestätigt,
- eine Auftragsbestätigung versendet,
- die Ware versendet oder
- mit der vereinbarten Leistung beginnt.
Kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise angenommen werden, informiert HSU-Technik den Kunden. Bereits geleistete Zahlungen für nicht lieferbare Positionen werden zurückerstattet.
HSU-Technik kann Bestellungen insbesondere bei offensichtlichen Preis- oder Produktfehlern, fehlender Verfügbarkeit, begründetem Verdacht auf Missbrauch oder ungenügender Zahlungsfähigkeit ablehnen.
5. Vertragsabschluss bei Offerten und Projekten
Eine Offerte gilt als angenommen, wenn der Kunde:
- die Offerte unterzeichnet retourniert,
- die Annahme per E-Mail oder in anderer Textform bestätigt,
- eine verlangte Anzahlung leistet oder
- HSU-Technik ausdrücklich mit der Ausführung beauftragt.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, der Auftragsbestätigung und allfälligen ergänzenden Projektunterlagen.
Leistungen, Lieferungen oder Materialien, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gelten nicht als Bestandteil der vereinbarten Leistung.
Nachträgliche Änderungs- oder Zusatzwünsche des Kunden können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen. HSU-Technik informiert den Kunden nach Möglichkeit vor der Ausführung über die Auswirkungen.
6. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
Die im Onlineshop gegenüber Konsumenten angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Versand-, Montage-, Installations- und weitere Zusatzkosten werden separat ausgewiesen, soweit sie nicht bereits im angegebenen Preis enthalten sind.
Gegenüber Geschäftskunden sowie in individuellen Offerten können Preise exklusive Mehrwertsteuer angegeben werden. Dies wird in der jeweiligen Offerte oder Preisdarstellung entsprechend gekennzeichnet.
Gesetzliche Abgaben wie vorgezogene Recycling- oder Entsorgungsgebühren können separat ausgewiesen werden.
Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Preisänderungen von HSU-Technik betreffen ausschliesslich zukünftige Bestellungen und Aufträge.
Bei offensichtlichen Preisfehlern, technischen Übertragungsfehlern oder irrtümlich falschen Preisangaben ist HSU-Technik nicht verpflichtet, zum fehlerhaften Preis zu liefern. Der Kunde wird unverzüglich informiert und kann die Bestellung zum korrigierten Preis bestätigen oder ohne Kosten stornieren.
7. Lieferkosten
Lieferungen innerhalb der Schweiz erfolgen ab einem Warenwert von CHF 350.– grundsätzlich versandkostenfrei, sofern im Onlineshop, in der Offerte oder bei der Bestellung nichts anderes angegeben wird.
Für Bestellungen unter CHF 350.– werden die im Onlineshop oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Versandkosten berechnet.
Bei Sperrgut, Maschinen, Gefahrgut, Sondertransporten, Expresslieferungen, Lieferungen auf Baustellen oder schwer zugänglichen Lieferorten können zusätzliche Kosten entstehen. Diese werden dem Kunden nach Möglichkeit vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Kunde die anfallenden Versand-, Zoll-, Einfuhr- und Abfertigungskosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Lieferfristen und Verfügbarkeit
Angaben zu Lieferzeiten erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin bestätigt wurden.
Lagernde Standardprodukte werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen versendet. Diese Angabe bezeichnet die übliche Bearbeitungszeit und keine garantierte Zustellfrist.
Bei nicht lagernden, kundenspezifischen oder speziell beschafften Produkten richtet sich die Lieferzeit nach der Verfügbarkeit beim Hersteller oder Lieferanten.
Liefer- und Leistungstermine verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen durch Umstände entstehen, die HSU-Technik nicht zu vertreten hat. Dazu gehören insbesondere:
- höhere Gewalt
- Naturereignisse
- behördliche Massnahmen
- Betriebs- oder Verkehrsstörungen
- Streiks
- Energie- oder Materialengpässe
- Lieferverzögerungen oder Ausfälle bei Herstellern und Zulieferern
- unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden
- fehlende bauseitige Voraussetzungen
Ist eine Lieferung dauerhaft nicht möglich, kann HSU-Technik vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Lieferungen oder Leistungen werden zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche aufgrund einer nicht von HSU-Technik verschuldeten Lieferverzögerung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten aufgrund einer von HSU-Technik veranlassten Teillieferung werden dem Kunden nicht belastet.
Produkte, die nur in vollständigen Verpackungseinheiten lieferbar sind, werden entsprechend angeboten oder gekennzeichnet. Ist nachträglich eine Anpassung der bestellten Menge erforderlich, holt HSU-Technik vor der Ausführung die Zustimmung des Kunden ein.
9. Übergabe, Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person über.
Bei Geschäftskunden können in einer Offerte oder Auftragsbestätigung abweichende Lieferbedingungen vereinbart werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung entgegenzunehmen. Kann eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zugestellt werden, können zusätzliche Transport-, Lager- und Bearbeitungskosten verrechnet werden.
10. Zahlungsbedingungen
Sofern im Onlineshop, in der Offerte oder auf der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in Schweizer Franken zahlbar.
HSU-Technik kann insbesondere bei Neukunden, Sonderbestellungen, kundenspezifischen Produkten, grossen Warenwerten, Projekten oder wiederholtem Zahlungsverzug Voraus- oder Teilzahlungen verlangen.
Für Projekte gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, folgende Zahlungsbedingungen:
- 40 Prozent Anzahlung bei Bestellung oder Auftragsbestätigung
- 60 Prozent Restzahlung nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe der Anlage oder Ausrüstung
HSU-Technik kann die Bestellung, Materialbeschaffung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme oder Übergabe bis zum Eingang der vereinbarten Anzahlung zurückstellen.
11. Zahlungsverzug
Der Kunde gerät nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug.
Ab Eintritt des Verzugs kann HSU-Technik einen Verzugszins von 10 Prozent pro Jahr verlangen, soweit keine zwingende gesetzliche Bestimmung entgegensteht.
Ab der zweiten Mahnung kann eine vertraglich vereinbarte Mahngebühr von CHF 35.– erhoben werden. Weitergehende tatsächlich entstandene Inkasso-, Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten bleiben vorbehalten, soweit deren Verrechnung gesetzlich zulässig ist.
HSU-Technik kann bei Zahlungsverzug:
- weitere Lieferungen und Leistungen zurückhalten,
- laufende Arbeiten unterbrechen,
- Vorauszahlung für weitere Leistungen verlangen oder
- nach erfolgloser angemessener Nachfrist vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.
Der Kunde darf Forderungen von HSU-Technik nur mit Gegenforderungen verrechnen, die von HSU-Technik anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Zwingende gesetzliche Zurückbehaltungs- und Verrechnungsrechte bleiben vorbehalten.
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von HSU-Technik.
Der Kunde ermächtigt HSU-Technik, einen Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen, soweit dies erforderlich und gesetzlich zulässig ist.
Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sorgfältig zu behandeln und darf sie ohne Zustimmung von HSU-Technik weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
13. Prüfung der Lieferung
Der Kunde hat die Lieferung nach Erhalt im Rahmen des Zumutbaren auf Vollständigkeit, offensichtliche Schäden und Übereinstimmung mit der Bestellung zu prüfen.
Offensichtliche Transportschäden, Falschlieferungen oder fehlende Positionen sind HSU-Technik möglichst innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt mitzuteilen.
Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu melden.
Die Meldung soll eine Beschreibung des Mangels sowie, soweit möglich, Fotos, die Bestell- oder Rechnungsnummer, die Produktbezeichnung und die Seriennummer enthalten.
Die gesetzlichen Rechte von Konsumenten bleiben vorbehalten.
14. Gewährleistung bei Warenlieferungen
HSU-Technik gewährleistet, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe keine Mängel aufweisen, welche ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vereinbarten Gebrauch erheblich beeinträchtigen.
Für neue Produkte, die ein Konsument für persönliche oder familiäre Zwecke erwirbt, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe, soweit keine längere Frist zugesichert wurde.
Für Geschäftskunden beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwölf Monate ab Übergabe. Bei Geräten, die im Mehrschichtbetrieb oder unter aussergewöhnlich hoher betrieblicher Belastung eingesetzt werden, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate, sofern dies vor Vertragsabschluss vereinbart oder in der Offerte ausdrücklich ausgewiesen wurde.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungs- und Verjährungsfristen bleiben vorbehalten.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel oder Schäden infolge:
- normaler Abnützung
- natürlichem Verschleiss
- unsachgemässer Bedienung oder Verwendung
- Nichtbeachtung der Betriebs- oder Wartungsanleitung
- unzureichender Reinigung, Pflege oder Wartung
- Verwendung ungeeigneter Chemikalien, Betriebsstoffe oder Verbrauchsmaterialien
- Kalk-, Frost-, Trockenlauf- oder Überhitzungsschäden
- ungeeigneter Strom-, Wasser-, Druckluft- oder Medienversorgung
- äusserer Einwirkungen, Unfall oder oder Gewalteinwirkung
- Änderungen oder Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte
- Verwendung nicht geeigneter Ersatz- oder Zubehörteile
- Einsatz ausserhalb des vorgesehenen Anwendungsbereichs
Verbrauchs-, Verschleiss- und Wartungsteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit kein bereits bei Übergabe vorhandener Material- oder Herstellungsfehler vorliegt. Dazu gehören beispielsweise Dichtungen, Düsen, Filter, Bürsten, Sauglippen, Schläuche, Kabel, Batterien und vergleichbare Teile, abhängig vom jeweiligen Produkt.
15. Rechte bei Mängeln
Liegt ein rechtzeitig gemeldeter und von HSU-Technik anerkannter Mangel vor, kann HSU-Technik nach eigener Wahl:
- den Mangel nachbessern,
- das Produkt reparieren,
- ein gleichwertiges Ersatzprodukt liefern oder
- die mangelhafte Leistung erneut erbringen.
HSU-Technik ist eine angemessene Frist zur Prüfung und Behebung des Mangels einzuräumen.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wiederholt fehl, ist sie unmöglich oder für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Preisminderung oder die Rückabwicklung des betroffenen Vertrags verlangen.
Ersetzte Teile und Produkte gehen in das Eigentum von HSU-Technik über, sofern sie nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen beim Kunden verbleiben.
Die Gewährleistung umfasst keine zusätzlichen Aus- und Einbau-, Reise-, Transport-, Mietgeräte-, Produktionsausfall- oder Folgekosten, soweit deren Übernahme nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
Allfällige Herstellergarantien werden nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers abgewickelt. Eine Herstellergarantie besteht zusätzlich zur Gewährleistung von HSU-Technik und erweitert diese nur im Umfang der jeweiligen Garantiebedingungen.
16. Reparaturaufträge
Reparaturaufträge werden nach fachlichen und branchenüblichen Grundsätzen ausgeführt.
Der Kunde hat HSU-Technik alle bekannten Fehler, Vorschäden, Änderungen und sicherheitsrelevanten Besonderheiten des Geräts mitzuteilen.
Soweit kein klar begrenzter Reparaturauftrag vorliegt, darf HSU-Technik die zur Fehlerdiagnose und zur Wiederherstellung der üblichen Funktionsfähigkeit erforderlichen Arbeiten ausführen, sofern die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Wert und Zustand des Geräts stehen.
Stellt HSU-Technik fest, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist oder die voraussichtlichen Kosten erheblich über den ursprünglichen Erwartungen liegen, wird der Kunde nach Möglichkeit vor der weiteren Ausführung informiert.
17. Kostenvoranschläge und Diagnosekosten
Kostenvoranschläge werden erstellt, wenn der Kunde dies ausdrücklich verlangt oder HSU-Technik dies aufgrund des Reparaturumfangs als notwendig erachtet.
Diagnosearbeiten, Demontagen und die Erstellung eines Kostenvoranschlags können kostenpflichtig sein. Wird die Reparatur anschliessend durch HSU-Technik ausgeführt, kann HSU-Technik die Diagnose- oder Kostenvoranschlagskosten ganz oder teilweise anrechnen.
Wird die Reparatur vom Kunden nicht freigegeben, können die bis dahin entstandenen Arbeits-, Material-, Versand- und Diagnosekosten verrechnet werden.
Ein Kostenvoranschlag beruht auf dem bei der Prüfung erkennbaren Zustand. Werden während der Reparatur zusätzliche, zuvor nicht erkennbare Schäden festgestellt, informiert HSU-Technik den Kunden vor der Ausführung wesentlicher Zusatzarbeiten.
18. Gewährleistung auf Reparaturen
Für von HSU-Technik ausgeführte Reparaturarbeiten und neu eingebaute Ersatzteile beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Übergabe des reparierten Geräts, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf die ausgeführte Reparatur und die dabei neu eingebauten Ersatzteile. Sie umfasst keine anderen Bauteile, altersbedingten Ausfälle oder Mängel, die nicht Gegenstand der Reparatur waren.
Verschleissteile und gebrauchte Teile sind nur im Umfang einer ausdrücklich zugesicherten Gewährleistung erfasst.
Tritt am reparierten Bereich innerhalb der Gewährleistungsfrist erneut ein Mangel auf, ist HSU-Technik Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung zu geben.
19. Nicht abgeholte Geräte
Der Kunde ist verpflichtet, reparierte, geprüfte oder zur Abholung bereitgestellte Geräte innerhalb der mitgeteilten Frist abzuholen.
Erfolgt keine Abholung, kann HSU-Technik den Kunden in Textform zur Abholung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen.
Nach Ablauf der Nachfrist kann HSU-Technik angemessene Lagerkosten verrechnen.
Bleibt das Gerät trotz wiederholter Aufforderung während längerer Zeit unabgeholt, kann HSU-Technik die offenen Forderungen auf dem gesetzlichen Weg geltend machen und bestehende gesetzliche Zurückbehaltungs- oder Verwertungsrechte ausüben.
Ein Verkauf, eine Verwertung oder Entsorgung des Geräts erfolgt nur nach vorgängiger ausdrücklicher Androhung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ein allfälliger Verwertungserlös wird nach Abzug der offenen Forderungen und angemessenen Verwertungskosten dem Kunden gutgeschrieben.
20. Serviceeinsätze beim Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass HSU-Technik zum vereinbarten Zeitpunkt freien und sicheren Zugang zum Einsatzort und zu den betreffenden Maschinen oder Anlagen erhält.
Der Kunde ist für sichere Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der betrieblichen Sicherheitsvorschriften verantwortlich. Er informiert HSU-Technik vorgängig über besondere Gefahren, Hygienevorschriften, Zutrittsregelungen und erforderliche Schutzmassnahmen.
Der Kunde stellt, soweit vereinbart oder für die Arbeiten erforderlich, insbesondere Folgendes zur Verfügung:
- Strom
- Wasser
- Druckluft
- Beleuchtung
- Entwässerung
- Gerüste, Hebemittel oder geeignete Arbeitsplattformen
- sichere Zugänge
- betriebliche Freigaben und Abschaltungen
- eine für die Anlage zuständige Ansprechperson
Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder Mehraufwand, die durch fehlenden Zugang, fehlende Freigaben, unzureichende Infrastruktur oder andere vom Kunden zu vertretende Umstände entstehen, können nach Aufwand verrechnet werden.
21. Montage, Installation und Anlagenbau
Der Umfang von Montage-, Installations- und Projektleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Offerte und Auftragsbestätigung.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bauseitigen Voraussetzungen rechtzeitig und fachgerecht erstellt sind. Dazu gehören insbesondere:
- elektrische Anschlüsse und Absicherungen
- Wasser- und Abwasseranschlüsse
- Fundamente und Befestigungsmöglichkeiten
- Leitungswege und Durchbrüche
- Lüftung und Frostschutz
- statische Voraussetzungen
- erforderliche Bewilligungen
- behördliche und betriebliche Freigaben
HSU-Technik darf sich auf die vom Kunden, Planer oder Dritten bereitgestellten Angaben, Pläne und Berechnungen verlassen, soweit deren Unrichtigkeit nicht offensichtlich ist.
Änderungen der baulichen Situation, nicht erkennbare Leitungen, erschwerte Zugänglichkeit, zusätzliche Hygiene- oder Sicherheitsanforderungen sowie andere bei Vertragsabschluss nicht erkennbare Umstände können als Zusatzaufwand verrechnet werden.
Die Inbetriebnahme und Übergabe erfolgt nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten. Geringfügige Mängel, welche die sichere und bestimmungsgemässe Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen für Werkverträge und Bauwerke bleiben vorbehalten.
22. Termine und Terminverschiebungen
Vereinbarte Einsatz- und Montageterminen setzen voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Informationen, Freigaben, Anzahlungen und bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig erbringt.
Muss ein vereinbarter Termin aus Gründen verschoben oder abgebrochen werden, die der Kunde zu vertreten hat, kann HSU-Technik die bereits entstandenen Kosten und den nachweisbaren Aufwand verrechnen.
Kann HSU-Technik einen Termin aus wichtigen Gründen nicht einhalten, wird der Kunde so früh wie möglich informiert und ein Ersatztermin vereinbart.
23. Rückgabe mangelfreier Waren
In der Schweiz besteht für ordnungsgemäss gelieferte und mangelfreie Waren grundsätzlich kein gesetzliches Rückgabe- oder Widerrufsrecht.
HSU-Technik kann mangelfreie Standardprodukte freiwillig zurücknehmen, wenn die Rückgabe vorgängig vereinbart und von HSU-Technik bestätigt wurde.
Eine freiwillige Rücknahme setzt grundsätzlich voraus, dass:
- die Rückgabe innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt beantragt wird,
- die Ware ungebraucht, vollständig und in einwandfreiem Zustand ist,
- die Originalverpackung unbeschädigt vorhanden ist,
- sämtliches Zubehör und alle Unterlagen beiliegen und
- die Rechnung oder der Lieferschein vorgelegt wird.
Von der freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere:
- kundenspezifisch beschaffte oder angefertigte Produkte
- Sonderbestellungen
- konfigurierte oder bereits montierte Produkte
- geöffnete Hygiene- oder Verbrauchsprodukte
- Chemikalien und Reinigungsmittel
- Ersatzteile, die bereits eingebaut wurden
- gebrauchte, beschädigte oder unvollständige Waren
- Produkte, die aus Sicherheits- oder Hygienegründen nicht wiederverkauft werden können
Bei einer vom Kunden verursachten Rückgabe trägt der Kunde die Rücksendekosten und das Transportrisiko.
HSU-Technik kann für Prüfung, Wiedereinlagerung und administrative Bearbeitung einen Handlingsabzug von 10 Prozent des Nettowarenwerts, mindestens CHF 30.– und höchstens CHF 400.–, vornehmen. Der Abzug wird dem Kunden vor der Annahme der Rückgabe mitgeteilt.
Die Bestimmungen über freiwillige Rückgaben gelten nicht für mangelhafte Waren, Falschlieferungen oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche.
24. Vorgehen bei Rücksendungen
Rücksendungen dürfen nur nach vorgängiger Kontaktaufnahme und Bestätigung durch HSU-Technik erfolgen.
Der Kunde hat die Ware transportsicher zu verpacken. Bei wertvollen Waren wird ein versicherter und nachverfolgbarer Versand empfohlen.
Unangekündigte oder unberechtigte Rücksendungen können auf Kosten des Kunden zurückgesandt oder bis zur Klärung eingelagert werden.
HSU-Technik entsorgt zurückgesandte Ware nur mit Zustimmung des Kunden oder soweit eine Entsorgung gesetzlich zulässig ist.
25. Miet-, Vorführ- und Ersatzgeräte
Miet-, Vorführ- und Ersatzgeräte bleiben Eigentum von HSU-Technik.
Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig, bestimmungsgemäss und entsprechend den Bedienungsanleitungen zu verwenden.
Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder aussergewöhnliche Verschmutzung, soweit diese durch unsachgemässe Verwendung, ungenügende Sorgfalt oder eine Verletzung der vereinbarten Pflichten verursacht wurden.
Normale Abnützung bei vertragsgemässem Gebrauch wird nicht verrechnet.
Die Weitergabe an Dritte sowie Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden sind ohne Zustimmung von HSU-Technik nicht zulässig.
26. Haftung
HSU-Technik haftet für direkte Schäden, die nachweislich durch eine absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung von HSU-Technik verursacht wurden.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet HSU-Technik nicht für:
- indirekte Schäden und Folgeschäden
- Produktions- oder Betriebsausfälle
- Nutzungsausfälle
- entgangenen Gewinn
- Verlust von Aufträgen oder Kunden
- Datenverlust
- Schäden aufgrund verspäteter Lieferungen
- Schäden aufgrund ungeeigneter oder kundenseitig bereitgestellter Infrastruktur
- Schäden aufgrund falscher Angaben oder Anweisungen des Kunden
HSU-Technik haftet nicht für Leistungen, Produkte oder Verzögerungen von Herstellern, Lieferanten und anderen unabhängigen Dritten, soweit HSU-Technik deren Auswahl und Instruktion mit angemessener Sorgfalt vorgenommen hat.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden, absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie nach dem Produktehaftpflichtgesetz, bleiben vorbehalten.
27. Pflichten des Kunden und Schadenminderung
Der Kunde ist verpflichtet, Produkte, Maschinen und Anlagen fachgerecht, entsprechend den Herstellerangaben und ausschliesslich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden.
Der Kunde muss erkennbare Gefahren, Störungen und Schäden unverzüglich melden und geeignete Massnahmen treffen, um weitere Schäden zu verhindern.
Der Kunde darf eine erkennbar unsichere oder beschädigte Maschine oder Anlage nicht weiter betreiben.
Unterlässt der Kunde zumutbare Massnahmen zur Schadenminderung, kann eine allfällige Ersatzpflicht von HSU-Technik entsprechend reduziert werden.
28. Datenschutz
HSU-Technik bearbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung.
Weitere Informationen zur Erhebung, Bearbeitung, Weitergabe und Speicherung von Personendaten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf der Website von HSU-Technik.
29. Höhere Gewalt
HSU-Technik haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, wenn diese durch Ereignisse verursacht wird, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von HSU-Technik liegen.
Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmung, Epidemien, behördliche Massnahmen, Krieg, Unruhen, Streiks, Energieausfälle, Cyberangriffe, Transportstörungen sowie erhebliche Liefer- und Materialengpässe.
Die betroffenen Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlaufzeit.
Dauert die Behinderung länger als 90 Tage und ist eine Vertragserfüllung nicht mehr zumutbar, können beide Parteien vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
30. Änderungen der AGB
HSU-Technik kann diese AGB jederzeit ändern.
Für einen abgeschlossenen Vertrag gilt grundsätzlich die Fassung, welche der Kunde bei Vertragsabschluss akzeptiert hat.
Änderungen der AGB wirken sich nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Verträge aus, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren oder eine gesetzliche Änderung zwingend anzuwenden ist.
31. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB vollständig oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch die anwendbare gesetzliche Regelung ersetzt. Soweit zulässig, ist eine Regelung anzuwenden, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
32. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980, nachfolgend «Wiener Kaufrecht».
Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von HSU-Technik in Herisau zuständig.
Für Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
33. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 29. Juli 2026 in Kraft.
HSU-Technik A. Bünter
Kasernenstrasse 68a
9100 Herisau
Schweiz